

Vergeltung
Vergeltung umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Arbeitsbedingungen eines Mitarbeiters zu ändern (z. B. eine Degradierung oder ein schädlicher Arbeitsplan oder ein Standortwechsel), weil diese Person geschützte Aktivitäten ausgeführt hat. Jeder Mitarbeiter, der sich an einer „geschützten Aktivität“ beteiligt hat, ist gesetzlich vor Vergeltungsmaßnahmen aufgrund dieser geschützten Aktivität geschützt. Zu den geschützten Aktivitäten in Bezug auf Belästigung gehören:
- Einreichung einer Beschwerde bei einem Vorgesetzten, Manager oder einer anderen von Ihrem Arbeitgeber benannten Person, die Beschwerden wegen Belästigung entgegennimmt
- Meldung einer mutmaßlichen Belästigung, auch wenn sich die Belästigung nicht gegen Sie richtet
- Einreichung einer formellen Beschwerde wegen Belästigung
- Teilnahme an einer Untersuchung wegen Belästigung
- Einsatz gegen Diskriminierung