

Meldepflicht
Denken Sie daran: Vorgesetzte müssen Belästigungen jeglicher Art, die sie beobachten oder von denen sie Kenntnis erlangt haben, melden, selbst wenn niemand die Belästigung beanstandet. Wenn einem Vorgesetzten oder Manager eine Belästigung gemeldet wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt, muss dies unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden, selbst wenn der Vorgesetzte oder Geschäftsführer das Verhalten für belanglos hält.
Eine Belästigung muss auch dann gemeldet werden, wenn die belästigte Person darum bittet, dass sie nicht gemeldet wird. Der Vorgesetzte sollte der Person erklären, dass er die Situation melden muss und dass er dies gemäß den gegebenen Umständen so vertraulich wie möglich tun wird.