Fallstudie 5

Aus Neugier (Fortsetzung)

Selbstverständlich können Arbeitgeber neben anderen nicht diskriminierenden Fragen auch nach dem beruflichen Werdegang eines Bewerbers und persönlichen Referenzen fragen.

Denken Sie daran, dass bei einem Vorstellungsgespräch keine Fragen gestellt werden sollten, die darauf abzielen, die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung einer Person zu ermitteln, einschließlich Fragen zum Familienstand, dem Namen des Ehepartners oder der Beziehung von Haushaltsmitgliedern zueinander. Alle Mitarbeiter, Verkäufer und Gäste sollten geschlechtsunabhängig mit Würde, Höflichkeit und Professionalität behandelt werden.