Eine vielfältige Gruppe von Mitarbeitern führt ein spannendes Gespräch auf einem Flur.

Geschützte Merkmale

Unangemessenes Verhalten, das auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Schwangerschaft, Geschlechtsidentität, nationaler Herkunft, Alter, Behinderung, genetischen Informationen oder anderen durch geltendes Recht definierten Kategorien, auch als geschützte Merkmale oder Klassen bezeichnet, einer Person beruht, ist strengstens untersagt.

Bedenken Sie jedoch, dass ein Einzelfall unangemessenen Verhaltens, auch wenn es unerwünscht und an ein geschütztes Merkmal gebunden ist, nicht unbedingt eine Belästigung im Sinne des Gesetzes darstellt.